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Risiko-Bewertung
Unsere aktuelle Einschätzung zum Risiko eines fehlenden Impressums stellen wir hier nach dem aktuellem Stand der Rechtsprechung und unserer laufenden Beobachtung für Sie zusammen.
letzte Bearbeitung: Oktober 2010
Grundlage für die Impressumspflicht
Seit 2007 ist im Telemediengesetz (TMG) und ergänzend im Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien (RStV) geregelt, dass alle geschäftsmäßigen Webauftritte, die in Deutschland abgerufen werden können, ein vollständiges Impressum ("Anbieterkennzeichnung") enthalten müssen.
Geschäftsmäßig ist jede Seite, die "nachhaltig" betrieben wird. Das können auch Seiten sein, die im Volksmund "privat" genannt werden. Es muss nichts gegen Entgelt angeboten werden, im Gesetz heißt es ausdrücklich nur "in der Regel gegen Entgelt". Selbst wenn nur geprüft wird, ob die Homepage im Gesamteindruck im Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit steht (gewerblich, selbstständig oder künstlerisch), sind Models, Moderatoren und Künstler immer eingeschlossen.
Die Impressumspflicht gilt "räumlich" für alle Webseiten, egal mit welcher Domainendung sie registriert sind und egal in welchem Land der Webserver steht. Entscheidend für das deutsche Recht ist ausschließlich der mögliche Seitenabruf in Deutschland sowie die (Teil-)Nutzung der deutschen Sprache.
Die vollständige ladungsfähige Anschrift mit genauer Firmierung bzw. vollem Vor- und Nachnamen sowie zwei schnellen Kommunikationskanälen (üblicherweise Telefon und E-Mail-Adresse) ist mindestens vorgeschrieben. Detaillierter finden sich viele Beispiele im Netz.
- Das Telemediengesetz im Wortlaut: http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/
- Der entscheidende § 5 TMG: http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html
- Eine inhaltliche Erläuterung und ausführliche Hinweise zur Gestaltung:
http://www.linksandlaw.info/hinweisezuranbieterkennzeichnung.htm - Wikipedia zum Thema: http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht
- Aktuelle Blogbeiträge zum Thema Anbieterkennzeichnung:
http://www.jurablogs.com/thema/anbieterkennzeichnung
Abmahnungen in Deutschland
Häufig wird vom Abmahn-Unwesen in Deutschland gesprochen. Es ist ein Dienstleistungszweig entstanden, der für die "anklagende" Seite nahezu immer lukrativ ist. Eine erfolgreiche Abmahnung bringt mehrere hundert Euro in die Kasse, je nach Streitwert auch vierstellige Beträge. Dieses Geld erhält der Abmahner (Anwalt oder Abmahnverein). Wie viel er davon auf welchen Wegen vielleicht sogar an seine Mandanten weitergibt, kann nur spekuliert werden. Je mehr Anwälte auf den deutschen Markt drängen, desto intensiver müssen zusätzliche Ertragsquellen gefunden werden.
- Ausführlich dazu die Forschungsstelle Abmahnwelle e.V.:
http://www.abmahnwelle.de/zustaende/wesen/index.html - Spiegel-Online-Artikel aus 6/2010 zum Abmahn-Unwesen:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,699835,00.html - Anwaltschwemme im Handelsblatt - 2009 waren 150.000 Rechtsanwälte gemeldet:
http://www.handelsblatt.com/erstmals-mehr-als-150-000-anwaelte;2392981;0
Risiko einer Abmahnung
Aktuell sind noch keine wesentlichen Fälle von Serienabmahnungen gegen Models, Moderatoren oder Künstler bekannt. Dies kann sich aber täglich ändern, da eine lukrative Branche mit vielen unvollständigen Impressum-Seiten lockt.
2009 und 2010 wurden ebay-Händler und Online-Shops sehr intensiv beobachtet und Verstöße geahndet.
- Beispiele für Abmahnungen:
http://www.it-recht-plus.de/blog/abmahner/...
http://www.it-recht-plus.de/blog/wettbewerbsrecht/zahnbürsten...
http://www.ferner-alsdorf.de/2010/09/leserliche-email-adresse...
Kleine positive Entwicklung
Immer mehr Gerichte reduzieren bei kleineren Verstößen die ursprünglichen von den Anwälten aufgestellten Streitwerte und reduzieren damit auch deren Verdienstmöglichkeiten. Damit kommen mit eigenen Anwaltskosten häufig "nur noch" niedrige 4-stellige-Beträge für die Zahlung zum Tragen. Aber auch diese Kosten, und vor allen Dingen der Ärger, läßt sich mit einem anonymen Impressum leicht vermeiden.